Rechtsprechung
OLG Koblenz, 07.05.2002 - 14 W 277/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AGS 2002, 285
Wird zitiert von ... (2)
- AG Bad Segeberg, 24.11.2014 - 17 C 22/13
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Vorrangige Entscheidung über die …
Legt die durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss benachteiligte Partei ein Rechtsmittel gegen diesen ein und wendet sie sich darin gegen den Kostenansatz, muss zunächst im Erinnerungsverfahren gemäß § 66 GKG über die Einwendungen gegen den Kostenansatz entschieden werden; je nach dem Ausgang des Erinnerungsverfahrens über den Kostenansatz ist anschließend über das Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zu entscheiden (Anschluss an OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Mai 2002, 14 W 277/02, AGS 2002, 285; entgegen OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2010, 2 W 2/10, AGS 2010, 359; OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2000, 5 W 1773/00, NJW-RR 2001, 861).(Rn.16).Je nach dem Ausgang des Erinnerungsverfahrens über den Kostenansatz ist anschließend über das Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zu entscheiden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 07.05.2002 - 14 W 277/02, AGS 2002, 285, juris Rn. 7 f.).
Je nach dem Ausgang des Erinnerungsverfahrens gegen den Kostenansatz ist anschließend über das Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zu entscheiden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 07.05.2002 - 14 W 277/02, AGS 2002, 285, juris Rn. 7 ff. für einen Fall der Nichterhebung von Kosten gemäß § 8 GKG a.F., § 21 GKG n.F.).
- OLG Düsseldorf, 24.08.2005 - 10 W 74/05
Zur Auslegung von prozessualen Erklärungen
Aufgrund dieser Umstände ist im Zweifel eine Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss mit der Begründung, es seien zu Unrecht im Kostenansatz berücksichtigte Positionen eingestellt worden, als Erinnerung gegen den Kostenansatz auszulegen (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss v. 07.05.2002 - 14 W 277/02, AGS 2002, 285f).